Auch nach dem 02.04.2022 gilt in unserer Praxis die Maskenpflicht weiter.
Wir möchten sie bitten, bei Ihrem Besuch weiterhin einen medizinischen Mund-Nasenschutz (OP-Maske oder FFP2 Maske) zu tragen.
Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass auch nach dem 02.04. in medizinischen Einrichtungen die Maskenpflicht bestehen bleibt.
Hier können Sie die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nachlesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-ab-3-april-2022/
