Rezeptwunsch

Bitte beachten Sie, dass für diesen Service Ihre persönlichen Daten bei uns gespeichert sein müssen. Bei Kassenpatienten ist es außerdem notwendig, dass zu Beginn eines jeden Quartals die Versichertenkarte eingelesen ist.

Wir benötigen zur Bearbeitung einen Arbeitstag.

Im Überblick:

  • Ihre Versichertenkarte muss im aktuellen Quartal bei uns eingelesen sein
  • Es werden nur noch E-Rezepte ausgestellt, außer für Hilfsmittel & Verbandsmittel, BtM-Rezepte sowie für Privatrezepte. Diese können weiterhin in der Praxis abgeholt werden.
  • Möchten Sie, dass die Rezepte an eine Apotheke geschickt werden (Ahorn- oder Wieslaufapotheke), dann vermerken Sie das bitte im Feld „Rezeptwunsch“ zusammen mit Ihrer Bestellung.
  • Wir benötigen einen Arbeitstag zur Bearbeitung.

 

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Hinweis zum Datenschutz: zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Diese werden von uns ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt, und danach sofort gelöscht. Eine ausführliche Beschreibung zur Datennutzung finden Sie hier: zur Datenschutzerklärung